27. Januar 2015

Untersuchung zur Zusammenarbeit von Audit Committee und externer Revision

Summary by SAM

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Die Koordination zwischen dem Gesamtverwaltungsrat und der Revisionsstelle, welche von Prüfungsausschüssen wahrgenommen wird, soll Lücken im Überwachungssystem eines Unternehmens schliessen und Doppelspurigkeiten vermeiden. Die drei Hauptaufgaben des Audit Committees sind die Überwachung der internen Revision und des internen Kontrollsystems, die Überwachung der internen Steuerung und Kontrolle sowie die Überwachung der externen Revision und Qualität der Finanzberichterstattung. Gerade die Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle kann für das Audit Committee von grossem Nutzen sein, da die Revisoren unter anderem eine unabhängige Bewertung der Jahresrechnung abgeben und die Existenz des internen Kontrollsystems prüfen (vgl. Artikel 727 bis 731a OR). Dazu sind die Qualität des Informationsflusses und die Kommunikation zwischen dem Audit Committee und der Revisionsstelle entscheidend. Das Ziel der Masterarbeit von Jeannine Stehli war es, eine Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit von Audit Committee und Revisionsstelle bei SIX Swiss Exchange kotierten Unternehmen vorzunehmen.

Untersuchungen zur Interaktion des Audit Committees mit der Revisionsstelle haben gezeigt, dass eine gute Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle für das Audit Committee von grosser Bedeutung ist. Erstens unterstützt die externe Revision das Audit Committee mit ihrem Fachwissen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben. Zweitens ist die Verantwortung des Audit Committees, welche von einer guten Corporate Governance gefordert wird, hoch und kann durch eine gute Zusammenarbeit mit der externen Revision besser wahrgenommen werden. Und drittens führen die komplexen Aufgaben, welche durch regulatorische Erneuerungen, einen hohen Informationsfluss und beschränkte Zeitkapazität geprägt sind, zu einem intensiven „Teilzeitjob“. Jedoch beruht die Zusammenarbeit auf Gegenseitigkeit, denn die Informationsasymmetrie zwischen der Revisionsstelle und dem Management kann durch die Informations- vermittlung des Audit Committees verkleinert werden. Die Revisionsstelle kann das Audit Committee unterstützen, wobei die Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle nicht substitutiv, sondern komplementär sein sollte. Laut den Ergebnissen der Masterarbeit empfinden die Schweizer Audit Committees die Zusammenarbeit mit der externen Revision als angenehm bis sehr angenehm. Bei mehr als der Hälfte der Audit Committees, nimmt die externe Revision immer an den Sitzungen teil.

Das Audit Committee nimmt mit seiner Kompetenz und Verantwortung Einfluss auf die Revisionsstelle und kann laut der Masterarbeit neben einer guten Zusammenarbeit und Kommunikation durch eine kritische Beurteilung die Qualität der externen Revision erhöhen. Zusätzlich bestimmt dieses Gremium meistens das Revisionshonorar, welches bei den meisten Audit Committees als angemessen eingeschätzt wird.

Ob ein Regulierungsbedarf für das Audit Committee besteht, um eine qualitativ hochwertigere externe Revision zu gewährleisen, ist fraglich. Erstens, ausgehend vom jetzigen Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance, wären spezifischere Empfehlungen für Audit Committees zu detailliert und würden den aktuellen Umfang dieses Empfehlungsschreibens sprengen. Viel wichtiger scheint, dass die Unternehmen die Herausforderungen der Audit Committees wahrnehmen und dieses Gremium unterstützen. Zweitens ist es sehr relevant, dass Audit Committee und Revisionsstelle als Kontroll- und Prüfungsorgane unabhängig voneinander agieren und ihre Aufgaben und Verpflichtungen selbständig wahrnehmen. Und drittens hat ein Audit Committee drei Hauptaufgaben, und die Überwachung der externen Revision und ihrer Unabhängigkeit ist nur eine davon. Die Überwachung der internen Revision und der internen Steuerung und Kontrolle sind von ebenso hoher Relevanz.

 

Quelle: Stehli, Jeannine (2015): «Empirische Untersuchung zur Zusammenarbeit von Audit Committee und externer Revision bei an der SIX Swiss Exchange kotierten Unternehmen», unveröffentlichte Masterarbeit.