Report 2024

Seit dem Jahr 2013 wird der Revisionsmarkt der kotierten Unternehmen in der Schweiz durch den Swiss Audit Monitor umfassend und systematisch untersucht. In einem jährlich erscheinenden Report werden die Revisionshonorare, die zusätzlichen Honorare, die Mandatsdauer der Revisionsgesellschaften und die verwendeten Rechnungslegungsstandards von Unternehmen des Swiss Market Index (SMI) und Swiss Performance Index (SPI) erhoben und ausgewertet. Mit dem Zeitraum 2013 – 2023 liegen der Auswertung 11 Berichtsjahre zugrunde. Diese Langzeitbetrachtung ist in dieser Form einzigartig und ermöglicht Aussagen zur Dynamik dieses Marktsegments.

Der bereits achten Ausgabe des Swiss Audit Monitor liegt das Geschäftsjahr 2023 zugrunde. Gegenüber der letztjährigen Ausgabe gibt es folgende nennenswerte Veränderungen und Erkenntnisse:

  • Das Gesamtvolumen der Revisions- und Zusatzhonorare, welches weltweit von den 210 untersuchten in der Schweiz kotierten Unternehmen entrichtet wurde, beläuft sich 2023 auf CHF 748.5 Mio.1 Dies entspricht einer Zunahme von 12.3 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bedeutung der im SMI enthaltenen globalen Konzerne ist unverändert gross und zeigt sich darin, dass bei diesen rund zwei Drittel der Honorare anfallen. Der Rest verteilt sich auf die weiteren 189 untersuchten Unternehmen.
  • Die Revisionshonorare liegen bei insgesamt CHF 647.3 Mio. (+12.7 %), die Zusatzhonorare bei CHF 101.1 Mio. (+9.8 %). Diese Zunahmen decken sich mit Beobachtungen im Ausland, wo die Steigerungen z.B. aufgrund neuer Vorschriften zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten noch höher ausgefallen sind.
  • Das durchschnittliche Revisionshonorar je kotierte SMI-Gesellschaft steigt im Vergleich zum Vorjahr um CHF 1.8 Mio. leicht. Auch hier zeigt sich die Bedeutung der Unternehmen des SMI, bei denen das Durchschnittshonorar CHF 21.1 Mio. beträgt, während es sich bei allen kotierten Unternehmen im Schnitt auf CHF 3.1 Mio. beläuft.
  • Insgesamt gibt es zwei Neukotierungen, fünf Dekotierungen2 und 13 Revisionsstellenwechsel. Bei den neu kotierten Unternehmen wird eines von KPMG und eines von Deloitte geprüft. Bei den Revisionsstellenwechseln zeigt sich ein leicht anderes Bild; von den gesamthaft 13 Gesellschaften, welche ihre Revisionsstelle gewechselt haben, haben sich nur noch 9 für ein Big 3-Unternehmen entschieden (während vorher 12 dieser 13 Unternehmen von Big 3-Unternehmen revidiert wurden).
  • Im Geschäftsjahr 2023 hat kein SPI-Unternehmen den Rechnungslegungsstandard gewechselt. Es wenden 74 Unternehmen Swiss GAAP FER (2013: 53) und 108 Unternehmen IFRS (2013: 128) an. Die restlichen Gesellschaften rapportieren gemäss US GAAP (2023: 11 / 2013: 11) und Bankengesetz (2023: 17 / 2013: 18). Der in den vorangegangenen Jahren festgestellte Trend, dass Unternehmen auf den gegenüber dem IFRS weniger komplexen Standard Swiss GAAP FER wechseln, scheint zu einem Ende gekommen zu sein.
  • Die durchschnittliche Mandatsdauer der SPI-Gesellschaften beträgt 13.7 Jahre, diejenige der SMI-Gesellschaften 11.4 Jahre. Bei 28.6 % der SMI-Unternehmen ist seit über 20 Jahren dieselbe Revisionsgesellschaft tätig. Die längste Amtsdauer einer Revisionsgesellschaft (und ihrer Vorgängerorganisationen) beträgt 117 Jahre.

Nachfolgend wird im Detail auf die Honorare, die Marktstruktur, alle Prüferwechsel und die Mandatsdauer sowie auf die Rechnungslegungsstandards bei kotierten Unternehmen in der Schweiz eingegangen.


1 Disclaimer:
Die Airesis AG, die CI Com SA, die Evolva AG, die ObsEva SA und die Talenthouse AG, welche alle per 31.12.2023 im SPI kotiert waren, haben ihren Geschäftsbericht zum Stichtag dieses Reports (10.06.2023) noch nicht veröffentlicht. Die ObsEva SA wurde per 6. Mai 2024 dekotiert. Es wurden zwecks besserer Vergleichbarkeit deswegen die Vorjahreswerte angenommen. Der dadurch möglicherweise entstandene Fehler ist vernachlässigbar klein (zum Vergleich: Die entrichteten Revisionshonorare der genannten Unternehmen [exkl. ObsEva SA] bewegten sich im Geschäftsjahr 2022 zwischen rund CHF 0.16 Mio. bzw. CHF 0.03 Mio.). Für die Spexis AG wurden die Werte des nicht geprüften Abschlusses verwendet, welcher zum Stichtag dieses Reports vorlag.

2 Disclaimer:

Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte. Am 12. Juni 2023 haben die beiden Muttergesellschaften UBS Group AG und Credit Suisse Group AG fusioniert. Damit sind Aktien der Credit Suisse Group AG per diesem Datum dekotiert worden. Am 7. Dezember 2023 hat der Verwaltungsrat der UBS Group AG die Fusion der UBS AG mit der CS AG genehmigt. Diese wurde am 31. Mai 2024 abgeschlossen. Für das Geschäftsjahr 2023 hat die Credit Suisse einen Jahresbericht (Annual Report) veröffentlicht. In den Ausführungen zur Corporate Governance sind auch Angaben zu den Honoraren, die an die Revisionsstelle entrichtet wurden, gemacht worden. Um dem Ziel der Langzeitbetrachtung gerecht werden zu können, wurden diese Honorare für die vorliegende Ausgabe des Swiss Audit Monitor berücksichtigt. Als Konsequenz davon wurde Credit Suisse für 2023 als im SMI kotiertes Unternehmen betrachtet, was wiederum zur Folge hatte, dass bei dieser Betrachtung 21 Unternehmen dem SMI angehören. Eine andere, sich am Datum der Dekotierung orientierte Betrachtung hätte die Auswertungen dergestalt beeinflusst, dass die Begründung für sich ändernde zahlenmässige Auswertungen meistens in der Dekotierung der Credit Suisse per 12. Juni 2023 gelegen hätte.

01

Aufgaben und Nutzen der Revisionsstelle

Im vielschichtigen und arbeitsteiligen Wirtschaftsgefüge besteht ein grosses Bedürfnis nach einem unabhängigen Urteil zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens. Die verschiedenen Akteure müssen darauf vertrauen können, dass sich ihr Gegenüber an die Spielregeln hält. Im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung bestehen solche Spielregeln in Form von Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften. So stipuliert das Schweizer Obligationenrecht eine weitgehende Pflicht zur Buchführung (Art. 957 OR) als Grundlage für die Rechnungslegung. Die Pflicht dazu wiederum unterscheidet sich nach der Grösse: Grundsätzlich soll die Rechnungslegung die wirtschaftliche Lage so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können (Art. 958 OR). Grosse und börsenkotierte Unternehmen müssen einen der anerkannten Standards zur Rechnungslegung (wie Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP) anwenden (Art. 962 OR), deren Ziel die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der wirtschaftlichen Lage ist.

Spiegelbildlich dazu hat der Gesetzgeber in der Schweiz die Revisionspflicht ausgestaltet (Art. 727 ff. OR): Während kleinere Gesellschaften Gegenstand einer eingeschränkten Revision sind oder sich sogar von der Revisionspflicht befreien können (Art. 727a OR), unterliegen grössere ebenso wie kotierte Unternehmen einer ordentlichen Revision (Art. 727 OR). Mit diesem Konzept trägt der Gesetzgeber unterschiedlichen Schutzbedürfnissen verschiedener Akteure Rechnung. Während bei den Publikumsgesellschaften die Investoren geschützt werden sollen, geht es bei grösseren, sog. wirtschaftlich bedeutenden, Unternehmen um den Schutz der Öffentlichkeit. Bei kleineren Unternehmen sollen besonders Drittgläubiger und Minderheitsaktionäre geschützt werden.

Unabhängig von den angewendeten Spielregeln (Rechnungslegungsstandards) und der Art der Revision (eingeschränkt, ordentlich) sind die Akteure an einem unabhängigen Urteil über die Finanzberichterstattung interessiert. Im Gefüge der Corporate Governance kommt der externen Revisionsstelle diese Aufgabe zu. Sie hat – im Auftrag der Aktionäre – zu prüfen, ob die Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit dem gewählten Rechnungslegungsstandard erstellt wurde. Darüber erstattet die Revisionsstelle den Aktionären an der Generalversammlung einen (zusammenfassenden) Bericht (Art. 728b Abs. 2 OR). Zuhanden des Verwaltungsrates erstellt sie zudem einen umfassenden Bericht mit Feststellungen, nicht nur zur Rechnungslegung, sondern auch zum internen Kontrollsystem sowie der Durchführung und dem Ergebnis der Revision (Art. 728b Abs. 1 OR).

Da Aktionäre nicht über denselben Kenntnisstand wie das Management verfügen, besteht ein zentraler Nutzen der Revision in der Verringerung solcher Informationsasymmetrien (Prinzipal-Agent-Theorie): ein so definierter Nutzen nimmt mit steigender ökonomischer und regulatorischer Komplexität zu. Ein weiterer Nutzen der Revision liegt anerkanntermassen in ihrer präventiven Wirkung. Allein die Tatsache, dass eine Revision durchgeführt wird, hilft fehlerhaftes Verhalten zu vermeiden und fördert eine sorgfältige Informationserstellung (Erwartungsnutzen-Theorie). Die Validierung von Unternehmensinformationen trägt massgeblich dazu bei, die Transaktionskosten zwischen den verschiedenen Wirtschaftsakteuren zu senken (Transaktionskosten-Theorie). Durch eine gesetzlich vorgeschriebene Revision werden im Sinne der Wirtschaft als Ganzes auch die mit einer privaten Validierung solcher Informationen verbundenen Probleme gelöst (Kollektivgut-Theorie).

02

Honorare

Im Jahr 2023 betragen die von den SPI-Unternehmen insgesamt entrichteten Revisionshonorare CHF 647.3 Mio. Das Gesamtvolumen nimmt im Vergleich zum Vorjahr um CHF 72.8 Mio. zu. Die einzelnen Faktoren und die Gründe für die Erhöhung um 12.7 % gehen aus Tabelle 1 hervor. Die Honorarveränderungen bei gleichbleibender Revisionsstelle tragen zu einem Grossteil dieses Anstiegs bei und sind – wie an anderer Stelle dargelegt wird – auf bestimmte Einzelereignisse (wie die Einführung eines neuen Rechnungslegungsstandards oder einer Fusion) zurückzuführen. Einen nicht unbedeutenden Einfluss haben auch Wechselkurseffekte, die nur rechnerischer Natur sind und sich aus Umrechnungen in CHF zwecks Vergleichbarkeit entstehen. Leicht negativ wirken sich wiederum die Honorarveränderungen nach einem Wechsel der Revisionsstelle aus.

Abbildung 1 HONORARENTWICKLUNG SPI

in CHF Mio.

Werden nur die 164 Unternehmen betrachtet, welche zwischen 2013 und 2023 konstant im SPI vertreten sind, weist das Volumen der Revisionshonorare in diesem Zeitraum eine Steigerung von CHF 491.4 Mio. auf CHF 609.2 Mio. auf. Ebenfalls steigt in diesem Zeitraum deren durchschnittliches Revisionshonorar von CHF 3.0 Mio. auf CHF 3.7 Mio.

Die Veränderungen gegenüber 2022 sind durch vier Faktoren zu erklären, wie den folgenden Tabellen zu entnehmen ist.

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Im Berichtsjahr 2023 gibt es zwei Neukotierungen. Diesen stehen fünf Abgänge entgegen. Die gewichtigste Veränderung ist die Kotierung der Sandoz Group (ein Spin-off der Novartis) mit einem Revisionshonorar von rund CHF 4.4 Mio.

Die echten Veränderungen beim Gesamtvolumen aller von den SPI-Unternehmen entrichteten Revisionshonoraren (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machen netto CHF 61.8 Mio. aus, wobei davon nicht weniger als CHF 44.8 Mio. bei den 21 SMI-Unternehmen anfallen. Generell lässt sich dieses Jahr aber bei vielen Unternehmen ein leichter Anstieg der Revisionshonorare beobachten; von den 210 untersuchten Unternehmen steigen die Revisionshonorare bei 135 Unternehmen, während sie bei 61 Unternehmen sinken.

Revisionsstellenwechsel schliesslich verursachen einen Rückgang von rund CHF 0.8 Mio. (zum Vergleich im Vorjahr: CHF 1.6 Mio.). Die (rein rechnerisch bedingten) Wechselkursveränderungen haben einen positiven Einfluss von rund CHF 7.4 Mio.

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Im Jahr 2023 entrichten die im SMI kotierten Unternehmen insgesamt CHF 444.1 Mio. für Revisionshonorare, was ca. 68.6 % der Gesamtsumme der Revisionshonorare im SPI entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr steigt somit die Summe der Revisionshonorare im SMI netto um insgesamt CHF 57.8 Mio. (inkl. rechnerische Wechselkursveränderungen).

Die Position Indexmutationen rührt von der Aufnahme von Kühne + Nagel International AG (CHF +4.2 Mio.) in den SMI.

Bei den SMI-Unternehmen betragen die Honorarveränderungen (bei der gleichen Revisionsstelle) wie bereits erwähnt CHF 44.8 Mio., wobei ein Grossteil bei den drei Unternehmen UBS Group (CHF +24.7 Mio.), Credit Suisse Group (+15.3 Mio.) und Swiss Re (CHF +7.3 Mio.) anfallen. Bei der UBS Group liegt der Grund für die starke Zunahme hauptsächlich in der Übernahme der Credit Suisse Group und die damit verbundenen Integrationsarbeiten.

Abbildung 2 TOP 20 REVISIONSHONORARE 2023 SPI

in CHF Mio.
Revisionsgesellschaft:

Insgesamt sinkt das Revisionshonorar bei vier SMI-Unternehmen (Vorjahr: zwei Unternehmen), wohingegen es bei 17 steigt (Vorjahr: 18 Unternehmen). Die Umrechnung der entsprechenden Angaben in CHF haben einen rechnerischen Einfluss von CHF +8.9 Mio. Das im Jahr 2023 von SMI-Unternehmen durchschnittlich entrichtete Revisionshonorar von CHF 21.1 Mio. ist höher, ebenso der Median von CHF 11.0 Mio. (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 19.3 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 10.4 Mio.). Die durchschnittlich von SPI-Unternehmen bezahlten Revisionshonorare von CHF 3.1 Mio. (Median: CHF 0.6 Mio.) steigen ebenfalls leicht (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 2.7 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 0.6 Mio.).

Abbildung 3 VERTEILUNG REVISIONSHONORARE 2023 SPI SPI ex SMI, n=189

Wie bisher wird das durchschnittliche Revisionshonorar sowohl beim SMI wie auch beim SPI ex SMI durch einige Unternehmen mit sehr hohen Revisionshonoraren nach oben verzerrt.

Die Zusatzhonorare steigen im SPI auf CHF 101.1 Mio. (Vorjahr: CHF 92.1 Mio.), was einem Anstieg von ca. 9.8 % entspricht. Im SMI steigt das Total der zusätzlichen Honorare hingegen um ca. 8.6 % auf CHF 64.4 Mio. (Vorjahr: CHF 59.4 Mio.) an. Die fünf höchsten Zusatzhonorare im SPI sind bei UBS, Nestlé, Swiss Re, Zurich Insurance und Avolta (vormals Dufry) zu beobachten, welche gemeinsam ein Volumen von CHF 43.7 Mio. aufweisen. Bei diesen fünf Gesellschaften fallen somit rund die Hälfte aller Zusatzhonorare an. Die grössten Zunahmen an Zusatzhonoraren (gemessen am Absolutwert) verzeichnen UBS Group (CHF +4.6 Mio.) und die Avolta (CHF +3.8 Mio.). Die ABB verzeichnet hingegen eine Abnahme des Zusatzhonorars von CHF 4.5 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Es zeigt sich, dass die Zusatzhonorare und deren hier betrachtete Veränderungen massgeblich auf Einzelereignisse (Übernahme der Credit Suisse durch die UBS) zurückzuführen sind. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Beratungsdienstleistungen von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht als Revisionsstelle amten, nicht offengelegt werden müssen (siehe entsprechender Exkurs).

EXKURS: Im Anhang zur Jahresrechnung offengelegte Honorare der Revisionsstelle

Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen (vgl. Art. 961 OR). Dazu gehört der Ausweis des Honorars der Revisionsstelle, je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen (Art. 961a Ziff. 2 OR und Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation).

  • Das Honorar für Revisionsdienstleistungen (sog. Revisionshonorar) umfasst alle Tätigkeiten, die auf der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der gewählten Revisionsstelle beruhen. Dazu gehören die Prüfung der Konzernrechnung, der Obergesellschaft (Holding) sowie der gesetzlichen Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ebenso wie Honorare für die zur Prüfung beigezogenen Spezialisten.
  • Das Honorar für die anderen Dienstleistungen (sog. Zusatzhonorare bzw. zusätzliche Honorare) umfasst weitere Tätigkeiten, welche von der gewählten Revisionsstelle neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit erbracht werden (z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung).

Für den Ausweis des Honorars der Revisionsstelle gilt, dass nur derjenige Betrag im Anhang offenzulegen ist, der an die gewählte Revisionsstelle entrichtet wurde. Dies bedeutet, dass das ausgewiesene Revisionshonorar nur dann mit dem Total der Honorare für die Prüfung der Konzernrechnung übereinstimmt, falls alle Tochtergesellschaften vom selben Revisionsunternehmen revidiert werden.

Zu beachten ist weiter, dass sich die Honorarangaben nicht nur auf die Revisionstätigkeit in der Schweiz beziehen, sondern bei einem weltweit tätigen Unternehmen auf die weltweit an das Revisionsunternehmen entrichteten Honorare. Daher sind die ermittelten Honorarvolumen nicht deckungsgleich mit dem Volumen des Schweizer Revisionsmarktes.

Von den 210 untersuchten börsenkotierten Unternehmen beziehen im Jahr 2023 lediglich 32 (15.2 %) keine zusätzlichen Leistungen von ihrer Revisionsstelle (Vorjahr: 41 bzw. 19.2 %). Im SMI entrichten, wie bereits in den Vorjahren, alle Unternehmen zusätzliche Honorare an ihre Revisionsstelle, woraus – in Übereinstimmung mit bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen – geschlossen werden kann, dass grössere Unternehmen generell mehr zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Werden die insgesamt bezahlten zusätzlichen Honorare ins Verhältnis zu den insgesamt bezahlten Revisionshonoraren gesetzt, machen diese 15.6 % (Vorjahr: 16.0 %) aus. Der Mittelwert des Verhältnisses der zusätzlichen Honorare zu den Revisionshonoraren der letzten drei Jahre und über alle börsenkotierten Unternehmen hinweg betrachtet, beträgt 18.6 %. Dies liegt deutlich unterhalb des europäischen Schwellenwertes, welcher die Nichtprüfungsleistungen auf 70.0 % des Durchschnitts, der in den letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erbrachten Revisionshonorare begrenzt. Von den untersuchten Unternehmen überschreiten immerhin 10 (4.9 %) die 70.0 %-Schwelle für zusätzliche Honorare (Vorjahr: 11 bzw. 5.4 %), während der überwiegende Teil der in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen die Regelungen der Europäischen Union einhalten würde.

Die Branche, in der das geprüfte Unternehmen tätig ist, beeinflusst die Berichterstattung und den Umfang der Prüfungsleistungen massgeblich. Die Analyse der Revisionshonorare je Branche ergibt, dass Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit durchschnittlich CHF 6.1 Mio. die höchsten Honorare für die Abschlussprüfung entrichten. Danach folgen die Unternehmen aus der Verbrauchsgüterbranche und dem Gesundheitswesen, mit einem durchschnittlichen Revisionshonorar von CHF 3.3 Mio. respektive CHF 2.5 Mio. Anzumerken ist, dass UBS, Credit Suisse, Zurich Insurance und Swiss Re aufgrund ihrer grossen Volumina das Durchschnittshonorar der Finanzdienstleistungsbranche stark beeinflussen. Bei der Verbrauchsgüterbranche ist es hauptsächlich Nestlé und im Gesundheitswesen sind es die beiden Pharmakonzerne Novartis sowie Roche.

Aufgrund dieser starken Verzerrung bei der Berechnung der Durchschnittshonorare nach Branchen wird auch der Median herangezogen, der weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. In der Medianbetrachtung ist die Technologie- und Telekommunikationsbranche mit CHF 1.1 Mio. Spitzenreiter, gefolgt von der Verbrauchsgüterbranche und Industrieunternehmen mit je CHF 0.7 Mio. In der Immobilienbranche sind die Revisionshonorare – auch relativ gesehen – am geringsten (Durchschnittshonorar: CHF 0.2 Mio.; Medianhonorar: CHF 0.2 Mio.).

03

Marktstruktur

Seit dem Untergang von Arthur Anderson im Jahr 2002 dominieren weltweit die grossen vier Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte, EY, KPMG und PwC (sog. Big 4) den Markt. In der Schweiz ist eine ähnliche Struktur zu beobachten, wobei hier bezogen auf den Revisionsmarkt zuweilen gar von den Big 3 (EY, KPMG, PwC) gesprochen wird. In Hinblick auf die Anzahl Mandate gibt es gegenüber dem Vorjahr kaum Änderungen. So haben 2023 von den 210 untersuchten Unternehmen nur 35 ein Revisionsunternehmen beauftragt, das nicht zu den Big 3 gehört (Vorjahr: 35 von 213 untersuchten Unternehmen) bzw. 25 ein Revisionsunternehmen, das nicht zu den Big 4 gehört (Vorjahr: 24 von 213 untersuchten Unternehmen). Bei Betrachtung der Revisionshonorare 2023 ist ein leichter Anstieg des Volumens von Deloitte, BDO und den übrigen Non-Big 3-Revisionsgesellschaften ersichtlich. Diese erwirtschaften insgesamt CHF 20.3 Mio. (Vorjahr: CHF 18.8 Mio.), jedoch sinkt ihr Anteil am Gesamtvolumen der Revisionshonorare aller SPI-Unternehmen mit knapp 3.1 % (Vorjahr: 3.3 %). Mit Blick auf den SMI zeigt sich ein noch deutlicheres Bild: Kein SMI-Mandat wird von einer Non-Big 3 Revisionsgesellschaft gehalten, was bedeutet, dass 100 % der Revisionshonorare von SMI-Unternehmen an die Big 3 Revisionsgesellschaften entrichtet werden (vgl. Abbildung 4).

Abbildung 4 DOMINANZ DER GROSSEN SPI Gesamtvolumen Revisionshonorar PwC, EY, KPMG, Deloitte & BDO

Die Dominanz der Big 4-Revisionsgesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PwC variiert länderspezifisch. In der Vergangenheit dominierten in der Schweiz klar die Big 3 den Markt.

EXKURS: Oligopol

Die EU versucht das Oligopol der Big 4 unter anderem mit der zwingenden externen Rotation der Revisionsstelle aufzubrechen. Diese sieht vor, dass eine Ausschreibung des Mandats für die Revisionsstelle nach spätestens 10 Jahren erfolgen muss und dieselbe Revisionsgesellschaft maximal 20 Jahre in einem Unternehmen wirkt. Jedoch ist zu bezweifeln, ob die externe Rotationspflicht zu einer geringeren Konzentration im Markt führen wird. In der Schweiz ist ein ähnliches Verhalten wie bereits im Ausland festzustellen: gelangt ein Revisionsmandat einer Big 4 zur Ausschreibung, folgt in der Regel auf eine Big 4 eine andere. Kleinere Revisionsunternehmen kommen nur in Ausnahmefällen zum Zuge. Dies trifft auch auf die erstmals im SPI vertretenen Unternehmen zu; dort werden beide neukotierten Unternehmen von Big-3-Revisionsgesellschaften geprüft (Vorjahr: drei von vier).

EXKURS: Rotationspflicht

In der Diskussion zur externen Rotationspflicht kommt die Tatsache zu kurz, dass ein Oligopol nicht zwingend zu mangelndem Wettbewerb oder Preisabsprachen führt. So sind die Revisionshonorare bei den SMI-Unternehmen mehrheitlich stabil und Unternehmen wechseln auch ohne gesetzliche Pflicht die Revisionsstelle. Ausserdem verfügen die kleineren Revisionsunternehmen oft nicht über das erforderliche internationale Netzwerk und können sich die immer wichtigeren und grösseren Investitionen in eine leistungsfähige IT-Infrastruktur (z. B. für aufwändige Datenanalysen) kaum leisten. Aus diesen Gründen wird ein weltweit tätiger Grosskonzern kaum auf die Dienste einer Big 4-Revisionsgesellschaft verzichten können.

Bei einer näheren Betrachtung der Anzahl Mandate pro Revisionsgesellschaft (vgl. Abbildung 5) ist ersichtlich, dass in den letzten vier Jahre sowohl der Marktleader PwC (-16) als auch EY (-4) Mandate an andere Revisionsunternehmen verloren haben, während KMPG und BDO mit +13 respektive +4 Mandaten einen Zuwachs aufweisen. Die Anzahl Mandate von Deloitte (-1) bleibt weitgehend unverändert und bei den restlichen Revisionsgesellschaften ist mit +3 Mandaten ein leichter Aufwärtstrend ersichtlich.

Per Ende 2023 prüft PwC 71 SPI-Unternehmen, KPMG 59, EY 45, BDO 15 und Deloitte 10. Die übrigen Revisionsstellen kommen gemeinsam ebenfalls auf 10 SPI-Mandate.

Abbildung 5 REVISIONSKUNDEN 2020-2023 SPI Jeweils zum 31.12. des Jahres (Kotierungen und Dekotierungen sind auch enthalten)

Anzahl Mandate

Diese Verschiebungen beeinflussen mitunter auch das Gesamtvolumen an Revisions- und Zusatzhonoraren (vgl. Abbildung 6). Im untersuchten 11 Jahreszeitraum verzeichnet PwC einen Rückgang des entsprechenden Umsatzes von CHF 38.3 Mio. im SPI (von CHF 258.9 Mio. in 2013 auf CHF 220.6 Mio. in 2023). EY kann dagegen den Umsatz um CHF 57.8 Mio. erhöhen (von CHF 207.2 Mio. in 2013 auf CHF 265.0 Mio. in 2023). Auch KPMG steigert den Umsatz mit SPI-Unternehmen um CHF 42.8 Mio. (von CHF 193.0 Mio. in 2013 auf CHF 235.8 Mio. in 2023). Das Gesamtvolumen von Deloitte sinkt von CHF 21.7 Mio. (2013) auf CHF 19.4 Mio. (2023), was einer Reduktion von CHF 2.2 Mio. entspricht.

Abbildung 6 GESAMTHONORARE BIG 4 SPI

in CHF Mio.

Seit 2013 hat sich das Volumen an Revisions- und Zusatzhonoraren, welches die Big 4 mit den kotierten Unternehmen erzielt haben, von CHF 680.8 Mio. auf CHF 740.8 Mio. vergrössert. Zwischen den Big 4 ist es in diesem Zeitraum zu markanten Verschiebungen gekommen. Während PwC 2013 umsatzmässig der unangefochtene Leader vor EY und KPMG war, liegt 2023 EY vor KPMG und PwC. Diese Entwicklung ist einerseits ein Hinweis auf eine, in einem Oligopol vielleicht unerwartete Dynamik, anderseits handelt es sich aber auch um eine stichtagsbezogene Betrachtung, die in den Vorjahren aufgrund des Wechsels von SMI-Unternehmen unterschiedlich ausgefallen wäre.

Wie später im Abschnitt zu den Prüferwechsel detailliert ausgeführt, kommt es damit auch in 2023 zu deutlichen Honorarverschiebungen zwischen den Revisionsgesellschaften. Aufgrund der zum Teil langen Mandatsdauern in der Schweiz und den diametral entgegenstehenden Entwicklungen in der Europäischen Union ist zu erwarten, dass auch in Zukunft weitere Revisionsstellenwechsel bei kotierten Unternehmen zu verzeichnen sein werden – mit entsprechenden Auswirkungen auf die erläuterten Zahlen.

Abbildung 7 DURCHSCHNITTSHONORARE PRO BIG 4 GESELLSCHAFT SPI

in CHF Mio.

Die untenstehende Tabelle zeigt, durch welche Faktoren die Veränderung des Volumens der Revisionshonorare bei den einzelnen Revisionsunternehmen beeinflusst wird. Bedeutsamste Neuzugänge in den SPI – gemessen am Revisionshonorar – stellen das Novartis-Spin-Off Sandoz, das von KPMG geprüft wird, mit einem Revisionshonorar von rund CHF 4.4 Mio. sowie R&S Group Holding, geprüft von Deloitte, mit einem Revisionshonorar von 0.9 Mio. CHF  dar.

Bei bestehenden Mandaten gibt es bei den Revisionshonoraren auch in diesem Jahr wieder Verschiebungen durch diverse Wechsel – allen voran Givaudan (von Deloitte zu KPMG). Diese Veränderungen werden im nächsten Abschnitt eingehend analysiert.

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04

Prüferwechsel und Mandatsdauer

Bei näherer Betrachtung der Veränderung der Revisionsmandate wird zwischen Wechseln von bestehenden SPI-Unternehmen sowie Indexmutationen unterschieden (vgl. Tabelle 4). Die folgenden Ausführungen haben ausschliesslich die Wechsel von bestehenden SPI-Unternehmen zum Gegenstand. Die Abgänge und Zugänge werden nicht thematisiert.

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Im Jahr 2023 haben insgesamt 13 Unternehmen, die dem SPI schon zuvor angehörten, ihre Revisionsstelle gewechselt (Vorjahr: 15 Unternehmen). Die grössten Veränderungen gibt es bei KPMG, welche netto drei Mandate verloren hat, sowie bei BDO, welche insgesamt drei zusätzliche Mandate verzeichnen kann. Von den 13 Unternehmen, die ihre Revisionsgesellschaft 2023 gewechselt haben, haben immerhin vier eine Non-Big 3-Revisionsgesellschaft gewählt. Die Revisionsstellenwechsel haben dennoch insgesamt wenig Einfluss auf die Konzentration in der Branche.

Der Blick auf den Gesamtmarkt zeigt deutlich die Dominanz der grössten drei Revisionsgesellschaften. Von den Total 210 Mandaten am Markt werden insgesamt 175 von den Big 3, respektive 185 von den Big 4 geprüft.

Honorare beim Wechsel der Revisionsstelle

Das Volumen aller Mandate, bei denen im Jahr 2023 ein anderes Revisionsunternehmen gewählt wurde, beläuft sich auf CHF 11.3 Mio. Die Verschiebung von Honoraren (Revisions- und Zusatzhonorare) durch Revisionsstellenwechsel für den ganzen Untersuchungszeitraum 2013 – 2023 beläuft sich auf CHF 375.3 Mio., wobei ein bedeutender Teil auf 2020 zurückgeht, in dem mit Nestlé und Credit Suisse zwei grosse SMI-Unternehmen die Revisionsstelle gewechselt haben.

Im Berichtsjahr hat mit Givaudan ein grosses Unternehmen eine neue Revisionsstelle gewählt: Während sich das gesamte Revisionshonorar bei Deloitte auf CHF 4.2 Mio. beläuft, kann KPMG nach dem Wechsel ein gesamtes Revisionshonorar von CHF 4.5 Mio. verzeichnen.

Auch zu beobachten ist, dass bei einem Wechsel der Revisionsstelle das Revisionshonorar in den meisten Fällen sinkt. Wird der Zeitraum 2013 – 2023 betrachtet, so sinkt das Revisionshonorar bei 78 der 111 SPI-Unternehmen, welche die Revisionsgesellschaft wechselten, und zwar im Durchschnitt um 7.0 % (Median: -12.6 %). Bei 27 Unternehmen erhöhen sich die Honorare, während es bei 6 Unternehmen unverändert bleibt.

Abbildung 8 HONORARE BEI WECHSEL DER REVISIONSSTELLE

Revisionshonorar in CHF Mio.

EXKURS: Wahl der Revisionsstelle

Die Forschung zeigt, dass die wichtigsten Eigenschaften der Revisionsstelle Fach-, Branchenkenntnisse, Prüfungsqualität sowie Unabhängigkeit sind. Das Honorar der Revisionsstelle hängt von verschiedenen Determinanten ab, wovon die wichtigsten die Grösse des Unternehmens, die geographische Verteilung und Anzahl der Tochtergesellschaften sowie die Branchenzugehörigkeit sind. Als Gründe für einen (freiwilligen) Wechsel der Revisionsstelle werden ein neuer, unabhängiger Blick, aber auch das Honorar angeführt. Entsprechende Auswertungen zeigen, dass das Revisionshonorar nach einem Wechsel der Revisionsstelle im Durchschnitt tatsächlich sinkt. Diesen Einsparungen stehen aber Kosten in Form des Ausschreibungsprozesses als auch der Einarbeitung des neuen Revisionsunternehmens gegenüber. Der Verwaltungsrat ist daher angehalten, das Ausschreibungsverfahren fair und transparent zu gestalten. Dazu gehört, die Anforderungen an die Revisionsstelle, aber auch den Ablauf des Auswahlverfahrens (wie z.B. den Zugang zu den Informationen und Vertretern des Unternehmens oder die Art der Präsentationen der Offerten) vorab festzulegen und zu kommunizieren. Gerade bei grossen Unternehmen ist das Ausschreibungsverfahren für das Unternehmen wie auch die Revisionsgesellschaft sehr zeitintensiv. Der Verwaltungsrat soll dies in seiner Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigen und auch beurteilen, wann der geeignete Zeitpunkt für einen möglichen Wechsel ist.

Mandatsdauer

Die durchschnittliche Mandatsdauer der SPI-Unternehmen liegt mit 13.7 Jahren tiefer als im Vorjahr (Vorjahr: 14.4 Jahre), während der Median 10.0 Jahre beträgt (Vorjahr: 10.0 Jahre). Bei 21.9 % (Vorjahr: 23.5 %) der untersuchten SPI-Unternehmen führt seit mehr als 20 Jahren derselbe Prüfer die externe Revision durch (vgl. Abbildung 9).

Abbildung 9 MANDATSDAUER SPI

in Jahren
Anzahl Firmen

Im SMI weisen 28.6 % der Unternehmen seit über 20 Jahren dasselbe Revisionsunternehmen auf (Vorjahr: 30.0 %). Im Durchschnitt ist hier die gleiche Revisionsstelle 11.4 Jahre (Vorjahr: 11.3 Jahre) tätig (vgl. Abbildung 10). Die längste Mandatsdauer findet sich nach wie vor bei Dormakaba, bei welcher PwC (bzw. ihrer Vorgängerorganisationen) schon seit 117 Jahren die Abschlussprüfung durchführt. Demnach würde ein grosser Teil der SMI-Unternehmen den Unabhängigkeitsvorschriften der Europäischen Union, die eine Rotation der Revisionsstelle nach spätestens 20 Jahren vorsehen, nicht genügen.

Abbildung 10 TOP 20 MANDATSDAUER SPI

in Jahren
Revisionsgesellschaft:

Bei einem Branchenvergleich zeigt sich, dass es keine signifikant grossen Unterschiede bei der durchschnittlichen Mandatsdauer gibt. Die höchsten durchschnittlichen Mandatsdauern weisen Unternehmen im Bereich Grundstoffe, Erdöl/Erdgas und Versorgung sowie Industrieunternehmen auf. Diese Beobachtung könnte auf die höheren Einarbeitungskosten zurückzuführen sein, welche einen Prüferwechsel weniger attraktiv machen. Ein möglicher Faktor für die höheren Einarbeitungskosten ist die Unternehmensgrösse der genannten Branchen. Aufgrund der Erwartung, dass grössere Unternehmen höhere Prüfungshonorare bezahlen, kann vermutet werden, dass auch die Einarbeitungsphase für diese Unternehmen länger ist.

Abbildung 11 DURCHSCHNITTLICHE MANDATSDAUER NACH BRANCHE

in Jahren

05

Rechnungslegungs­standards

Im SPI sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) am weitesten verbreitet – sie werden von 51.4 % (Vorjahr: 51.2 %) der Schweizer börsenkotierten Unternehmen angewendet. Ebenfalls bei einem beachtlichen Anteil der Unternehmen (35.2 %) kommen die Swiss GAAP FER zur Anwendung (Vorjahr: 35.7 %). Die Rechnungslegung in Übereinstimmung mit dem US GAAP erfolgt bei 5.2 % (Vorjahr: 5.2 %) und mit dem Bankengesetz bei 8.1 % (Vorjahr: 8.0 %) der Unternehmen (vgl. Abbildung 12).

Im Jahr 2023 hat kein Unternehmen seinen Rechnungslegungsstandard gewechselt. Im Vorjahr wechselte ein Unternehmen von Swiss GAAP FER auf IFRS, wobei davor das Gegenteil beobachtet wurde. Damit scheint der Trend, angesichts der steigenden Komplexität der IFRS auf Swiss GAAP FER zu wechseln, an ein Ende gekommen zu sein.

Abbildung 12 RECHNUNGSLEGUNGS­STANDARDS SPI

Der Anteil der IFRS-Anwender ist seit 2013 um 15.6 % zurückgegangen. Während 128 Unternehmen im Jahr 2013 IFRS anwendeten, sind es heute noch 108. Zur gleichen Zeit ist der Anteil der Swiss GAAP FER-Anwender von 53 Unternehmen im Jahr 2013 auf 74 Ende 2023 gestiegen.

Abbildung 13 ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS IM SPI (2013-2023)

Anzahl Unternehmen

Die Veränderungen der angewendeten Rechnungslegungsstandards im SPI werden durch Wechsel des Rechnungslegungsstandards, Neu- und Dekotierungen verursacht.

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Seit dem Jahr 2014 haben insgesamt 27 Unternehmen den Rechnungslegungsstandard gewechselt, wobei in 26 Fällen ein Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER und in nur einem von Swiss GAAP FER zu IFRS vollzogen wurde. Die Swiss GAAP FER werden grundsätzlich zwar populärer, unter anderem aufgrund der Praxisnähe, des verbesserten Aufwand-Nutzen-Verhältnisses sowie der Anpassung an schweizerische Gegebenheiten. Sie richten sich aber eher an national geprägte Unternehmen, während sich IFRS an internationalen Grossunternehmen orientiert.

Abbildung 14 RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS NACH BRANCHE IM SPI (2023)

Anzahl Unternehmen

Im SMI wenden 81.0 % der Unternehmen IFRS (absolut: 17), 19.0 % US GAAP (absolut: 4) und kein Unternehmen Swiss GAAP FER an. Dies scheint nachvollziehbar, da im SMI die grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen mit internationaler Ausrichtung enthalten sind. Das Bankengesetz wird ebenfalls von keinem SMI-Unternehmen angewendet.

Für die Analyse der Revisionshonorare nach Rechnungslegungsstandard wurde der SPI ex SMI als Datenbasis genommen (vgl. Abbildung 15), da die SMI-Unternehmen aufgrund ihrer Grösse die Ergebnisse verzerren würden. Die Resultate zeigen, dass bei den SPI ex SMI-Unternehmen US GAAP-Anwender im Durchschnitt knapp über eine halbe Million mehr an Revisionshonoraren bezahlen als IFRS-Anwender. Der starke Rückgang der durchschnittlichen Revisionshonorare bei US GAAP-Anwendern im Jahr 2013 und 2014 ist durch die Dekotierung von Weatherford und den starken Honorarrückgang bei Logitech zu erklären, während der Anstieg im Jahr 2018 hauptsächlich mit dem Honoraranstieg der ABB nach dem Revisionsstellenwechsel zu begründen ist. US GAAP-Anwender entrichten deutlich höhere Revisionshonorare als Swiss GAAP FER- sowie Bankengesetz-Anwender. Dies liegt einerseits daran, dass die US GAAP um ein Vielfaches umfangreicher und komplexer sind als die Swiss GAAP FER oder das Bankengesetz. Anderseits ist zu berücksichtigen, dass einige nach US GAAP Rechnung legende Unternehmen in den Vorjahren ebenfalls in den USA kotiert waren und deren Abschlussprüfung daher nach den Vorschriften des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) erfolgte. Zudem sind diese Zahlen aufgrund der kleinen Anzahl an US GAAP-Unternehmen anfällig für Ausreisser, da lediglich 7 von 11 US GAAP-Unternehmen Teil des SPI ex SMI sind. Bei den IFRS-Anwendern sind die durchschnittlichen Revisionshonorare stabil, obwohl seit 2013 weniger Unternehmen im SPI ex SMI IFRS anwenden. Im Jahr 2023 ergibt sich eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahr und auch der Median bei den IFRS-Anwendern liegt höher als im Vorjahr.

Sowohl die Anzahl Anwender wie auch die durchschnittlichen Revisionshonorare der Swiss GAAP FER-Anwender nehmen seit 2013 tendenziell leicht zu. Insgesamt richten sich die Swiss GAAP FER jedoch an die kleineren börsenkotierten Unternehmen. Dies ist auch daran erkennbar, dass die durchschnittlichen Revisionshonorare tiefer sind als die der US GAAP- und IFRS-Anwender. Das Bankengesetz wird grundsätzlich nur von kleineren börsenkotierten Banken angewendet. Trotzdem sind die durchschnittlichen Revisionshonorare höher als bei Swiss GAAP FER. Dies deutet auf die hohe Regulierung der Banken und die damit verbundenen höheren Kosten hin (vgl. Abbildung 15).

Abbildung 15 DURCHSCHNITTLICHE REVISIONSHONORARE NACH RECHNUNGSLEGUNGS­STANDARDS SPI ex SMI

in CHF Mio.

Je höher der Detaillierungsgrad eines Standards, desto höher fallen die durchschnittlich bezahlten Honorare aus. Bei den US-GAAP ist dieser Effekt indes etwas überzeichnet, da deren Anwender meist grosse Unternehmen sind - bei den IFRS gibt es demgegenüber auch viele kleinere und mittelgrosse kotierte Unternehmen.

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Fazit

Das Gesamtvolumen der von den kotierten Unternehmen entrichteten Revisions- und Zusatzhonorare beläuft sich im Jahr 2023 auf CHF 748.5 Mio. Rund 67.9 % davon bzw. CHF 508.5 Mio. fallen bei Unternehmen des SMI an. Gegenüber dem Vorjahr hat das Gesamtvolumen der Revisionshonorare um CHF 72.8 Mio. zugenommen und beträgt nun CHF 647.3 Mio. (inkl. Wechselkursveränderungen). Die Zusatzhonorare (für andere Dienstleistungen) erhöhen sich sowohl im SPI als auch im SMI im Jahr 2023 leicht. Diese Zusatzhonorare machen im Durchschnitt 15.6 % der Revisionshonorare aus und liegen daher weit unter der in der Europäischen Union festgelegten Schwelle von 70.0 % (wobei anzufügen ist, dass doch 10 Unternehmen die Schwelle überschritten haben). Die von Unternehmen des SMI entrichteten Zusatzhonorare von CHF 64.4 Mio. machen 63.7 % der im SPI bezahlten Zusatzhonorare von CHF 101.1 Mio. aus.

Die Bedeutung der 21 grössten, im SMI enthaltenen Unternehmen ist unverändert gross, zumal bei diesen Unternehmen über zwei Drittel der Honorare anfallen (weniger als ein Drittel verteilt sich auf die weiteren 189 kotierten Unternehmen). Verschiebungen in den Marktanteilen der einzelnen Revisionsunternehmen und Veränderungen anderer Kennzahlen sind daher stark beeinflusst vom Wechsel einzelner SMI-Unternehmen.

Auch bei der Amtsdauer der Revisionsstelle unterscheiden sich Unternehmen des SMI von denjenigen des SPI: So beträgt die Mandatsdauer der Revisionsstelle bei SMI-Unternehmen im Durchschnitt 11.4 Jahre und bei SPI-Unternehmen 13.7 Jahre. Rund 21.9 % der Schweizer börsenkotierten Unternehmen würden den Vorschriften der Europäischen Union, die eine Rotation nach spätestens 20 Jahren vorsehen, nicht genügen.

Die Analyse der Revisionshonorare nach Branchen zeigt, dass bei Unternehmen, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig sind, die höchsten Revisionshonorare festzustellen sind. Dies liegt einerseits an der Grösse und Komplexität der Finanzdienstleistungsunternehmen, anderseits an der starken Regulierung im Finanzsektor.

Im Schweizer Markt ist weiterhin eine deutliche Dominanz der Big 3 zu erkennen. Von den untersuchten Unternehmen werden 83.3 % von Big 3-Gesellschaften geprüft. Deren Marktanteil am Revisionshonorar beträgt 96.9 %. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich der Revisionsmarkt für mittlere und kleine Revisionsgesellschaften öffnen wird: Wechselt nämlich ein Unternehmen die Revisionsstelle, folgt in den meisten Fällen eine ebenfalls grosse Revisionsgesellschaft. Im Jahr 2023 haben insgesamt 13 Unternehmen ihre Revisionsstelle gewechselt, wobei der Anteil zumindest der Big 3-Gesellschaften dadurch für einmal zurückgegangen ist,. Diese Wechsel führen (erneut) zu einer Verschiebung der Honorare zwischen den Revisionsgesellschaften, was auf eine unveränderte Dynamik im Markt schliessen lässt.

Während bei den Revisionshonoraren insgesamt eine ansehnliche Zunahme zu beobachten ist, sinkt das Honorar bei 6 der 13 Unternehmen, die ihre Revisionsstelle gewechselt haben. Wird der gesamte Untersuchungszeitraum 2013 – 2023 betrachtet, so ist bei 78 Unternehmen von insgesamt 111, welche die Revisionsstelle gewechselt haben, das Revisionshonorar nach dem Wechsel niedriger als davor. Dies veranschaulicht, dass der Revisionsmarkt trotz der erwähnten Konzentration ein Verdrängungsmarkt ist. Ob in Zukunft dieses Muster angesichts der Inflation, des (weltweiten) Fachkräftemangels und der grossen Investitionen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in neue Technologien Bestand hat, darf bezweifelt werden.

Im SPI am weitesten verbreitet sind die IFRS (51.4 %), gefolgt von den Swiss GAAP FER (35.2 %). Dass sich die IFRS auf international tätige Gesellschaften ausrichten, ist an der noch höheren Verbreitung der IFRS im SMI (81.0 %) ersichtlich. Die Tendenz, dass kleinere kotierte Unternehmen von IFRS zu Swiss GAAP FER wechseln, scheint an ein Ende gekommen zu sein. Abgesehen von vereinzelten Ausnahmen wenden grosse börsenkotierte Unternehmen, die oft auch über ein internationales Aktionariat verfügen, IFRS an. Für die anderen, kleineren kotierten Unternehmen erweist sich Swiss GAAP FER angesichts dessen Fokus und geringerer Komplexität als der geeignetere Rechnungslegungsstandard. 

Oberflächlich betrachtet scheint der Markt der Prüfung von kotierten Unternehmen in der Schweiz bei einer langjährigen Betrachtung recht stabil zu sein: So belief sich das gesamte Volumen für Revisions- und Zusatzhonorare in 2013 auf CHF 682.2 Mio., während es 2023 bei CHF 748.5 Mio. liegt. Rund 95.0 % davon entfallen während der 11 untersuchten Jahre auf EY, KPMG und PwC. Trotz dieser oligopolistischen Struktur wird bei einer vertiefteren Betrachtung ersichtlich, dass ein grosser Wettbewerb herrscht: Einerseits wechseln von den rund 220 kotierten Unternehmen – ohne gesetzliche Verpflichtung nota bene – jedes Jahr zwischen 10 bis 15 die Revisionsgesellschaft. Anderseits sind die Wechsel in fast drei Viertel der Fälle mit einer Verringerung des Revisionshonorars verbunden. Wenn ein SMI-Unternehmen die Revisionsstelle wechselt, gehen Honorarvolumina in der Höhe von mehreren Dutzend Millionen Franken von der einen an eine andere Revisionsgesellschaft über – mit entsprechenden Auswirkungen auf die mit dem Swiss Audit Monitor vorgenommenen, stichtagsbezogenen Auswertungen. Ausschreibungen von Revisionsmandaten dürften auch in Zukunft im geschilderten Umfang stattfinden, nicht zuletzt auch aufgrund von entsprechenden Forderungen von (ausländischen) Stimmrechtsberatern. Die Erwartung, dass damit die Dominanz der grossen Wirtschaftsprüfungsunternehmen gebrochen werden kann, bleibt allerdings unterfüllt, ganz im Gegenteil.