Im Jahr 2020 betrugen die von den SPI-Unternehmen insgesamt entrichteten Revisionshonorare CHF 536.5 Mio. Das Gesamtvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um CHF 38.6 Mio. gesunken. Die Reduktion ist dabei hauptsächlich auf Honorarveränderungen zurückzuführen (Abb. 1), jedoch beeinflussten auch Wechselkursveränderungen (aus der zur Vergleichbarkeit notwendigen Umrechnung in CHF) das erhobene Gesamtvolumen.
Werden nur die 173 Unternehmen betrachtet, welche zwischen 2013 und 2020 konstant im SPI kotiert waren, hat das Volumen der Revisionshonorare in diesem Zeitraum von CHF 498.3 Mio. auf CHF 510.7 Mio. zugenommen. Ebenfalls stieg in diesem Zeitraum deren durchschnittliches Revisionshonorar von CHF 2.9 Mio. auf CHF 3.0 Mio.
Abbildung 1 HONORARENTWICKLUNG SPI
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Years | IFRS | US GAAP | Swiss GAAP FER | Bankengesetz |
2013 | 3.094:0.833 | 13.007:6.872 | 0.442:0.246 | 0.585:0.429 |
2014 | 3.116:0.833 | 12.664:6.720 | 0.446:0.257 | 0.633:0.417 |
2015 | 3.145:0.796 | 12.497:4.305 | 0.448:0.277 | 0.666:0.478 |
2016 | 3.252:0.708 | 12.087:2.502 | 0.476:0.271 | 0.649:0.503 |
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Die Veränderungen gegenüber 2020 sind durch vier Faktoren zu erklären, wie den folgenden Tabellen zu entnehmen ist:
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Total Revisionshonorare 2019 SPI in CHF | 575.1 Mio. |
Neu- / Dekotierungen | -7.0 Mio. |
Honorarveränderungen | -15.5 Mio. |
Wechselkursveränderungen | -11.2 Mio. |
Revisionsstellenwechsel | -5.0 Mio. |
Total Revisionshonorare 2020 SPI in CHF | 536.5 Mio. |
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Im Berichtsjahr 2020 gab es insgesamt drei Neukotierungen. Diesen standen vier Dekotierungen gegenüber. Der gewichtigste Neuzugang war die Kotierung von Ina Invest mit einem Revisionshonorar von rund CHF 0.4 Mio. Für den bedeutendsten Abgang im SPI war Pargesa mit einem Revisionshonorar von rund CHF 6.7 Mio. verantwortlich. In Summe entstand aus den Mutationen des Index eine Reduktion des Volumens der Revisionshonorare von rund CHF 7.0 Mio. Die echten Veränderungen bei den Revisionshonoraren (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machten netto CHF -15.5 Mio. aus, wobei diese massgeblich bei grossen Unternehmen wie Nestlé, UBS und ABB anfielen. Revisionsstellenwechsel machten einen Rückgang von rund CHF 5.0 Mio. aus. Die (rein rechnerisch bedingten) Wechselkursveränderungen schliesslich hatten einen negativen Einfluss von rund CHF 11.2 Mio.
Im Jahr 2020 entrichteten die 20 grössten im SMI kotierten Unternehmen insgesamt CHF 367.2 Mio. für Revisionshonorare, was rund 70% der Gesamtsumme der Revisionshonorare im SPI entspricht:
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Total Revisionshonorare 2019 SMI in CHF | 395.1 Mio. |
Indexveränderungen | -6.1 Mio. |
Honorarveränderungen | -7.8 Mio. |
Wechselkursveränderungen | -10.1 Mio. |
Revisionsstellenwechsel | -3.9 Mio. |
Total Revisionshonorare 2020 SMI in CHF | 367.2 Mio. |
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Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Revisionshonorare im SMI um rund CHF 28.2 Mio. gesunken (was im Übrigen drei Viertel des Rückgangs des Gesamtvolumens aller kotierten Unternehmen ausmacht und auch in dieser Hinsicht die Bedeutung der 20 grössten Unternehmen unterstreicht).
Abbildung 2 TOP 20 REVISIONSHONORARE 2020 SPI
Indexveränderungen bestehen aus dem Zugang von Partners Group (CHF +1.8 Mio.) respektive dem Abgang von Adecco (CHF -7.9 Mio.). Den grösseren Einfluss haben aber die echten Honorarveränderungen (netto CHF -7.8 Mio.) bei bestehenden Revisionsstellenmandaten: Hier sind bei elf Unternehmen die Revisionshonorare gesunken (Vorjahr: sieben), wohingegen sie bei acht gestiegen sind (Vorjahr: zehn). Rechnerisch bedingte Veränderungen der Honorare aufgrund der Umrechnung in CHF hatten einen negativen Einfluss von CHF 10.1 Mio.
Das im Jahr 2020 von SMI-Unternehmen durchschnittlich entrichtete Revisionshonorar von CHF 18.4 Mio. ist leicht tiefer, ebenso der Median von CHF 10.9 Mio. (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 19.8 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 11.3 Mio.). Die durchschnittlich von SPI-Unternehmen bezahlten Revisionshonorare von CHF 2.5 Mio. (Median: CHF 0.5 Mio.) haben sich im Vergleich zum letzten Jahr ebenfalls leicht reduziert (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 2.7 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 0.5 Mio.). Die Revisionshonorare sind also insgesamt relativ stabil geblieben. Das durchschnittlich entrichtete Honorar im SMI von CHF 18.4 Mio. (Median: CHF 10.9 Mio.) liegt erwartungsgemäss deutlich über dem im SPI bezahlten Durchschnittshonorar von CHF 2.5 Mio. (Median: CHF 0.5 Mio.). Dieser Unterschied ist hauptsächlich durch die Grösse und Komplexität der Unternehmen im SMI zu erklären.
Abbildung 3
VERTEILUNG REVISIONSHONORARE 2020 SPI
SPI ex SMI, n=191
Wie bisher wird das durchschnittliche Revisionshonorar sowohl beim SMI wie auch beim SPI ex SMI durch einige Unternehmen mit sehr hohen Revisionshonoraren nach oben verzerrt.
Die Zusatzhonorare sind im SPI deutlich auf CHF 100.8 Mio. (Vorjahr: CHF 133.6 Mio.) gesunken. Im SMI ist das Total der zusätzlichen Honorare gar um 30.5% auf CHF 66.4 Mio. (Vorjahr: CHF 95.9 Mio.) zurückgegangen. Die fünf grössten Zusatzhonorare sind bei Nestlé, Zurich Insurance, UBS, Lonza und Roche festzustellen, welche gemeinsam ein Volumen von CHF 46.8 Mio. aufweisen. Bei diesen fünf Gesellschaften fallen somit fast die Hälfte aller Zusatzhonorare an. Dabei werden die zusätzlichen Honorare massgeblich von besonderen Ereignissen beeinflusst. Die grössten Veränderungen an Zusatzhonoraren verzeichneten Nestlé (CHF -10.4 Mio.), Swiss RE (CHF -8.9 Mio.) sowie Zurich Insurance (CHF -7.2 Mio.). Bei diesen drei Gesellschaften allein ist in Summe eine Abnahme zum Vorjahr von CHF 26.5 Mio. festzustellen.
EXKURS: Im Anhang zur Jahresrechnung offengelegte Honorare der Revisionsstelle
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen (vgl. Art. 961 OR). Dazu gehört der Ausweis des Honorars der Revisionsstelle, je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen (Art. 961a Ziff. 2 OR und Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation).
- Das Honorar für Revisionsdienstleistungen (sog. Revisionshonorar) umfasst alle Tätigkeiten, die auf der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der gewählten Revisionsstelle beruhen. Dazu gehören die Prüfung der Konzernrechnung, der Obergesellschaft (Holding) sowie der gesetzlichen Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ebenso wie Honorare für die zur Prüfung beigezogenen Spezialisten.
- Das Honorar für die anderen Dienstleistungen (sog. Zusatzhonorare bzw. zusätzliche Honorare) umfasst weitere Tätigkeiten, welche von der gewählten Revisionsstelle neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit erbracht werden (z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung).
Für den Ausweis des Honorars der Revisionsstelle gilt, dass nur derjenige Betrag im Anhang offenzulegen ist, der an die gewählte Revisionsstelle entrichtet wurde. Dies bedeutet, dass das ausgewiesene Revisionshonorar nur dann mit dem Total der Honorare für die Prüfung der Konzernrechnung übereinstimmt, falls alle Tochtergesellschaften vom selben Revisionsunternehmen revidiert werden.
Zu beachten ist weiter, dass sich die Honorarangaben nicht nur auf die Revisionstätigkeit in der Schweiz beziehen, sondern bei einem global tätigen Unternehmen auf die weltweit an das Revisionsunternehmen entrichteten Honorare. Daher sind die ermittelten Honorarvolumen nicht deckungsgleich mit dem Volumen des Schweizer Revisionsmarktes.
Von den 211 untersuchten börsenkotierten Unternehmen haben im Jahr 2020 lediglich 34 (16.1%) keine zusätzlichen Leistungen von ihrer Revisionsstelle bezogen (Vorjahr: 31 bzw.14.6%). Im SMI haben, wie bereits im Jahr 2019, alle Unternehmen zusätzliche Honorare an ihre Revisionsstelle entrichtet, woraus – in Übereinstimmung mit bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen – geschlossen werden kann, dass grössere Unternehmen aufgrund ihrer komplexeren Geschäftstätigkeit generell mehr zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Setzt man die insgesamt bezahlten zusätzlichen Honorare ins Verhältnis zu den insgesamt bezahlten Revisionshonoraren, machen diese 18.8% (Vorjahr: 23.2%) aus. Der Mittelwert des Verhältnisses der zusätzlichen Honorare zu den durchschnittlichen Revisionshonoraren der letzten drei Jahre und über alle börsenkotierten Unternehmen hinweg betrachtet, beträgt 20.0% (Median: 11.5%). Dies liegt deutlich unterhalb des europäischen Schwellenwertes, welcher die Nichtprüfungsleistungen auf 70% des Durchschnitts, der in den letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erbrachten Revisionshonorare begrenzt. Von den untersuchten Unternehmen überschreiten immerhin 12 (5.9%) die 70%-Schwelle für zusätzliche Honorare (Vorjahr: 15 bzw.7.7%), während der überwiegende Teil der in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen die Regelungen der Europäischen Union einhalten würde.
Die Branche, in der das geprüfte Unternehmen tätig ist, kann die Berichterstattung und den Umfang der Prüfungsleistungen massgeblich beeinflussen. Dieser Effekt wird durch den Einbezug der Branchenzugehörigkeit erfasst. Die Analyse der durchschnittlichen Revisionshonorare je Branche ergibt, dass Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit durchschnittlich CHF 5.4 Mio. die höchsten Honorare für die Abschlussprüfung entrichten. Danach folgen die Unternehmen aus der Verbrauchsgüterbranche und dem Gesundheitswesen, mit CHF 3.1 Mio. respektive CHF 2.2 Mio. durchschnittlich bezahltem Revisionshonorar. Anzumerken ist, dass die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie Zurich Insurance aufgrund ihrer grossen Volumina das Durchschnittshonorar der Finanzdienstleistungsbranche stark beeinflussen. Bei der Verbrauchsgüterbranche ist es hauptsächlich Nestlé und im Gesundheitswesen sind es die beiden Pharmakonzerne Novartis und Roche. Wegen dieser starken Verzerrung bei der Berechnung der Durchschnittshonorare nach Branchen wurde auch der Median herangezogen, der weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. Auch in der Medianbetrachtung sind die Finanzdienstleistungs- und Verbrauchsgüterbranche vorne, wobei die Technologie- und Telekommunikationsbranche höhere Werte aufweisen. Haupttreiber sind hierbei die Grösse und Komplexität der genannten Branchen. In der Immobilienbranche sind dagegen die durchschnittlichen Revisionshonorare mit CHF 0.4 Mio. – auch relativ gesehen – geringer.
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