Die Anforderungen an die Best Execution nehmen unter FIDLEG substantiell zu. Insbesondere die jährliche Überprüfung der Wirksamkeit der Ausführungsgrundsätze dürfte für viele eine Herausforderung darstellen. Eine robuste Dokumentation der Handelsprozesse und -entscheidungen ist essentiell.
Best Execution ist wohl der am meisten unterschätzte Themenbereich jeder FIDLEG- Implementierung. Selbst das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) anerkannte im abschliessenden erläuternden Bericht zum FIDLEV, dass insbesondere MiFID II den Marktstandard in Bezug auf Best Execution wesentlich erhöht hat und im FIDLEG die entsprechenden Anforderungen weitestgehend (mit Ausnahme der Reportingpflichten) übernommen werden.
Es gilt festzuhalten, dass es nicht den Best Execution Standard gibt. Die Massnahmen und Verfahren um Best Execution sicherzustellen, sollen der Grösse und Komplexität der Handelstätigkeiten eines Instituts angemessen sein. Dies bedeutet aber auch, dass die Überlegungen und das Vorgehen der Finanzinstitute während den vier nachfolgend dargestellten Kernphasen schlüssig dokumentiert sein müssen. Das ausschliessliche Abstützen auf die Ausführungsqualität von einem oder mehreren Execution Broker ist hingegen nicht ausreichend.