In der EU stellte die Einführung der sogenannten nichtfinanziellen Berichterstattung eine Weiterentwicklung der Berichtspflichten grosser Unternehmen dar. So erstellten die betroffenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig die zugehörige Berichterstattung. Dabei hat sich die Berichterstattung auf eine Vielzahl an Themenbereichen zu beziehen. Darunter fallen bspw. Umweltbelange, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Die berichtspflichtigen Unternehmen bestimmen jedoch eigenverantwortlich, welche weiteren Belange zu thematisieren sind. Dagegen ist in der Schweiz eine Corporate Social Responsibility (CSR) nicht gesetzlich verankert. An der Schweizer Börse SIX Exchange Regulation können jedoch Unternehmen bekannt geben, dass sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In diesem Fall muss der Nachhaltigkeitsbericht dann nach einem international anerkannten Standard erstellt werden. In erster Linie handelt es sich bei den berichtenden Unternehmen um grosse Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Somit hat die Unternehmensgrösse einen massgebenden Einfluss auf die freiwillige CSR-Berichterstattung. Im Hinblick auf eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zeigt sich ein zunehmender Trend, wobei zu betonen ist, dass es sich hierbei ausnahmslos um freiwillige Prüfungen handelt.
5. April 2019