2. April 2020

Auswirkungen des Coronavirus auf die Finanzberichterstattung

Summary by SAM

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Auch Börsenaufsichtsbehörden sind mit der durch das Virus verursachten Unsicherheit konfrontiert und haben mehrere Massnahmen getroffen, um allfällige Probleme zu entschärfen. Die Securities and Exchange Commission (SEC) der Vereinigten Staaten hat angekündigt, dass börsenkotierte Unternehmen, die durch das Virus betroffen sind, unter bestimmten Bedingungen entlastet werden. Betroffene Unternehmen, welche die Kriterien erfüllen, erhalten eine zusätzliche Frist von 45 Tagen, um ihren Publikationspflichten nachzukommen. Gemäss Audit Analytics haben sich bereits 26 Unternehmen dazu entschieden, diese Erleichterungen in Anspruch zu nehmen.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat u.a. die Empfehlung ausgesprochen, dass Emittenten die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen des Coronavirus auf der Grundlage sowohl einer qualitativen als auch einer quantitativen Bewertung ihrer Geschäftsaktivitäten, ihrer finanziellen Situation und ihrer wirtschaftlichen Leistung bereits in ihren Jahres-/Konzernberichten 2019 darlegen sollten.

Die Auswirkungen des Coronavirus sind vielfältig. Angesichts der Erkrankungen vieler Angestellter und Führungskräfte hat das Financial Reporting Council (FRC) in Grossbritannien Leitlinien veröffentlicht, in denen u.a. vorgeschlagen wird, Generalversammlungen zu verschieben, vertagen oder in einer modifizierten Form durchzuführen.

Zu beobachten ist auch, dass viele Unternehmen angesichts der derzeit herrschende Unsicherheit Massnahmen zur Stabilisierung ihrer finanziellen Situation eingeleitet haben. So verzichten Unternehmen auf Aktienrückkäufe, schöpfen ihren Kreditrahmen aus, kürzen Dividenden, reduzieren Investitionen und kürzen sogar die Gehälter von Führungskräften.

 

Quelle: Audit Analytics