Corporate Social Responsibility (CSR) wird vor allem im Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens dargestellt, der über die reine Gewinnmaximierung hinausgeht. Aus anderer Sicht berücksichtigt CSR die Verhaltensweisen beim Erbringen der unternehmerischen Leistung und wie ausgeprägt sich der Verwaltungsrat und die Organisation mit ihren grössten Stakeholder-Gruppen – also nicht nur mit ihren Aktionären, sondern auch mit ihren Mitarbeitern, Kunden, Zulieferern oder dem Umfeld ihrer Produktionsstandorte beschäftigt. Diese Faktoren prägen jedoch ebenfalls den langfristigen Unternehmenswert sowie die Wertschaffung für die Gesellschaft im Allgemeinen mit.
Da die CSR-Kriterien von nicht-finanzieller, qualitativer Natur, entsprechend häufig schwer messbar und komplex gegen aussen darzulegen sind, würde eine Standardisierung der Offenlegung aufgrund der Variabilität kaum zum gewünschten Ziel führen. Die Erfassung und Offenlegung von CSR-Informationen muss demnach sorgfältig und mit Blick auf das individuelle Unternehmen geschehen, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Dem für den Kapitalmarkt und insbesondere die institutionellen Vermögensverwalter sehr hohen Aufwand für individuelle Analysen könnte zumindest teilweise mit einem externen CSR-Audit begegnet werden. Weil jedes Unternehmen die Auswahl und Definition von CSR-relevanten Kriterien selbst vornehmen kann und muss, ist der Nutzen eines Audits demnach lediglich gegeben, wenn nicht nur vereinfachte CSR-Kriterien selbst, sondern in erster Linie die relevanten Prozesse umfassend geprüft und dadurch die von den Unternehmen publizierten CSR-Informationen objektiv beurteilt werden könnten.
Für den Prüfer eröffnen sich hierbei ohne Zweifel neue, interessante Geschäftsmöglichkeiten in diesem Bereich. Das Erstellen von CSR-Reporting und Audit Standards dürfte sich jedoch als weniger zielführend erweisen, da ein CSR Framework je nach Land, Branche, Unternehmensgrösse und Eignerstruktur stark variiert. Eine Möglichkeit wäre, dass die Resultate von CSR-relevanten Themen, analog zu den Key Audit Matters (KAM) zur finanziellen Berichterstattung, in spezifische KAM im Zusammenhang mit CSR offengelegt werden. Dies gäbe dem Prüfer die Möglichkeit, gegenüber den Aktionären und Investoren einen Informationsmehrwert zu schaffen und besser zu spezifizieren, was und wie geprüft worden ist. So wären diese Key CSR Audit Matters unternehmens- und themenspezifisch und könnten damit einer möglicherweise irreführenden, umfassenden CSR Best Practice vorbeugen. Für die Investoren wäre ein unmittelbarer Vergleich zwischen den Unternehmen zwar weiterhin begrenzt möglich, jedoch hätten sie eine gewisse qualitative Assurance durch den unabhängigen Prüfer zu den wesentlichen Bereichen und Prozessen der CSR der einzelnen Unternehmen.
Heller, Barbara A. / Wenk, Christoph (2019): „Audit und die Corporate Social Responsibility – Die Ansprüche der Aktionäre“, in: EXPERT FOCUS, Heft 4, 2019, S. 322-326.