Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht zeigt auf, dass in Bezug auf Kryptowährungen sowohl der Rechtsrahmen gut geeignet ist und kein grundlegender Handlungsbedarf zur Überarbeitung des Geldwäschereigesetz besteht.
Kryptowährungen finden sich nicht mehr nur in den Büchern Fintech-Unternehmen. Auch Finanzintermediäre und Industrieunternehmen bieten ihre Dienstleistungen zunehmend gegen Bezahlung von Kryptowährungen an. Bei deren Bilanzierung und Bewertung sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen; je nach Intention und –dauer müssen Kryptos unterschiedlich ausgewiesen werden.
Bevor der Abschlussprüfer seine konkreten Prüfhandlungen festlegt, müssen die Risiken wesentlicher falscher Darstellung von Geschäftsvorfällen, Kontensaldi sowie Abschlussangaben berücksichtigt werden. Für eine Schlussfolgerung zu den Kontensaldi zum Abschlussstichtag müssen Vorhandensein, die Bewertung und Zuordnung, die Rechte und Verpflichtungen sowie die Vollständigkeit der verbuchten Kryptowährungen geprüft und bestätigt werden. Das kürzlich publizierte Q&A der Expertsuisse bietet hierzu eine Hilfestellung und zeigt die gängigen Prüfungsverfahren und –handlungen in den verschiedenen Phasen des Prüfungsprozesses auf. Der Einsatz neuer Technologien und die durchzuführenden Prüfungen sind komplex und verlangen von den Wirtschaftsprüfern eine hohe Fachkompetenz, indem sie sich mit den neuen Technologien, deren Handhabung und den Risiken auseinandersetzen.